Barrierefreiheit
Der Gesetzgeber hat für die verpflichtende Umsetzung der Barrierefreiheit eine Frist bis 31. Dezember 2015 gesetzt. Bis dahin müssen alle Betriebsstätten barrierefrei sein.
Es ist Aufgabe der Speziallisten für Barrierefreiheit mit einem vernünftigen Aufwand umsetzbare Wege im Einvernehmen mit den Kunden zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu finden.
Wir unterstützen:
- Prüfung und Analyse von Objekten bezüglich der Einhaltung der Barrierefreiheit
- Aufzeigen von Wegen zur Barrierefreiheit eines Gebäudes/Betriebsstätte
- Lösungsmöglichkeiten zur Barrierefreiheit
- technische Möglichkeiten
- organisatorische Möglichkeiten
- Vermeidung von Diskriminierungen