Barrierefreiheit

Der Gesetzgeber hat für die verpflichtende Umsetzung der Barrierefreiheit eine Frist bis 31. Dezember 2015 gesetzt. Bis dahin müssen alle Betriebsstätten barrierefrei sein.

Es ist Aufgabe der Speziallisten für Barrierefreiheit mit einem vernünftigen Aufwand umsetzbare Wege im Einvernehmen mit den Kunden zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu finden.

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